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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1138
OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03 (https://dejure.org/2003,1138)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.01.2003 - 1 W 6/03 (https://dejure.org/2003,1138)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 1 W 6/03 (https://dejure.org/2003,1138)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Hinweispflicht eines gewerblichen Händlers bei einer Internetauktion auf seine Händlereigenschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wettbewerbsrelevante Irreführung; Gewerblicher Händler; Hinweispflicht auf Händlereigenschaft; Anonymisierung der Teilnehmer einer Internetauktion ; Teilnahme an einer Internetauktion; Irreführung des Verbrauchers über herkömmliche Faktoren der Preisbildung; ...

  • IWW
  • JurPC

    UWG § 3
    Händlereigenschaft bei Internet-Auktion

  • aufrecht.de

    Händlerkennung bei Internetauktionen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Händlereigenschaft bei Internet-Auktion I

  • stroemer.de

    Gewerbliche Versteigerer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrelevante Irreführung; Gewerblicher Händler; Hinweispflicht auf Händlereigenschaft; Anonymisierung der Teilnehmer einer Internetauktion ; Teilnahme an einer Internetauktion; Irreführung des Verbrauchers über herkömmliche Faktoren der Preisbildung; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetauktion - Unternehmer muss auf Händlereigenschaft hinweisen

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Irreführung, Internetauktion, Händlerangabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht - Hinweis auf Händlereigenschaft in Internet-Auktion?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auf Händlereigenschaft muß nicht hingewiesen werden!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Händler muß bei Verkaufsangebot im Rahmen einer Internetauktion nicht auf seine Händlereigenschaft hinweisen - OLG bestätigt gleichlautenden Beschluss des LG Osnabrück

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 UWG; §§ 936 ZPO ff
    Keine Offenbarungspflicht für gewerbliche Händler bei Online-Auktionen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1061
  • MMR 2003, 270
  • MMR 2003, 270 (Volltext mit amtl. LS)
  • K&R 2003, 243
  • OLG-Report Hamm 2003, 37
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85

    Getarnte Werbung II

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03
    Dies trifft wohl auch auf die wettbewerbsrechtliche Regel zu (BGH GRUR 1987, 748, 749 - Getarnte Werbung II; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 3 Rn. 354), dass ein Unternehmer zur Vermeidung einer Irreführung des angesprochenen Publikums den gewerblichen Charakter seines Angebots in geeigneter Weise offenlegen muss, weil das Publikum anderenfalls von einem günstigeren Privatangebot ausgeht.
  • LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04

    Verkauf über eBay ist keine Versteigerung

    Dem von der Verfügungsklägerin verfolgten Unterlassungsanspruch steht auch die Rechtsprechung des OLG Oldenburg (NJW-RR 2003, 1061), wonach bei Angeboten im Internet wie in der ... auf den geschäftlichen Charakter eines Angebotes nicht hingewiesen werden müsse, nicht entgegen.
  • LG Kleve, 01.09.2004 - 2 O 290/04

    Wettbewerbsrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeitsvoraussetzungen des

    Die Verfügungsbeklagte ist der Ansicht, dass sie auch im Falle einer gewerblichen Tätigkeit nicht verpflichtet sei, ihre Eigenschaft als Unternehmerin bei Verkäufen im Rahmen von Internetauktionen mitzuteilen; die Verfügungsbeklagte nimmt Bezug auf die Entscheidung des OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 1061f.

    Ein Unterlassungsanspruch aus §§ 3, 13 UWG ist auch nicht vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Oldenburg, NJW-RR 2003, 1061 f, ausgeschlossen.

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4259
OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02 (https://dejure.org/2002,4259)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.07.2002 - 23 W 190/02 (https://dejure.org/2002,4259)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juli 2002 - 23 W 190/02 (https://dejure.org/2002,4259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter; Vollstreckungsverbot; Zweifel bezüglich Kostenerstattungsanspruch des Gegners; Prozessökonomie; Aufteilung der Prozesskosten in Alt- und Neuschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 2003, 37
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 11.10.1999 - 11 W 2206/99

    Unzulässige Umschreibung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses auf den

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Zudem ist problematisch, ob und inwieweit die Prozeßkosten in Alt- und Neuschulden aufgeteilt werden können, weil eine Aufspaltung der Kosten insgesamt oder zumindest für eine Instanz hinsichtlich ihrer insolvenzrechtlichen Bedeutung vielfach abgelehnt wird (siehe Senatsbeschluß vom 19.02.1990 - 23 W 534/89 - JurBüro 1990, 1482,1483; 20. Zivilsenat des OLG Hamm KTS 1974, 178,179; OLG München ZIP 2000, 31; Smid, Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 55 Rn. 8; Göttlich/Mümmler, a.a.O., Anm. I 2.2.9 zum Stichwort "Kostenfestsetzungsverfahren").
  • OLG Hamm, 19.02.1990 - 23 W 534/89

    Vor und nach Konkurseröffnung angefallene Prozesskosten als Masseschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Zudem ist problematisch, ob und inwieweit die Prozeßkosten in Alt- und Neuschulden aufgeteilt werden können, weil eine Aufspaltung der Kosten insgesamt oder zumindest für eine Instanz hinsichtlich ihrer insolvenzrechtlichen Bedeutung vielfach abgelehnt wird (siehe Senatsbeschluß vom 19.02.1990 - 23 W 534/89 - JurBüro 1990, 1482,1483; 20. Zivilsenat des OLG Hamm KTS 1974, 178,179; OLG München ZIP 2000, 31; Smid, Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 55 Rn. 8; Göttlich/Mümmler, a.a.O., Anm. I 2.2.9 zum Stichwort "Kostenfestsetzungsverfahren").
  • OLG Düsseldorf, 13.12.1990 - 10 W 82/90
    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Die teilweise vertretene Ansicht (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1991, 171), schon die ernsthafte Möglichkeit des Bestehens eines Vollstreckungshindernisses schließe den Erlaß eines Kostenfestsetzungsbeschlusses aus und lasse nur einen Feststellungsbeschluß zu, teilt der Senat nicht.
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Für eine Leistungsklage des Altmassegläubigers im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO fehlt demgemäß im Anschluß an die Anzeige wegen des in § 210 InsO normierten Vollstreckungsverbots das Rechtsschutzbedürfnis, so daß sie als unzulässig abzuweisen ist, falls sie nicht in eine Feststellungsklage umgestellt wird (LAG Düsseldorf ZIP 2000, 2034, bestätigt durch Urteil des BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 - OLG Celle OLG-Report 2001, 61; siehe auch BGH ZInsO 2000, 42).
  • LAG Düsseldorf, 25.05.2000 - 5 Sa 418/00

    Masseunzulänglichkeit Rechtschutzbedürfnis für Leistungsklage gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Für eine Leistungsklage des Altmassegläubigers im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO fehlt demgemäß im Anschluß an die Anzeige wegen des in § 210 InsO normierten Vollstreckungsverbots das Rechtsschutzbedürfnis, so daß sie als unzulässig abzuweisen ist, falls sie nicht in eine Feststellungsklage umgestellt wird (LAG Düsseldorf ZIP 2000, 2034, bestätigt durch Urteil des BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 - OLG Celle OLG-Report 2001, 61; siehe auch BGH ZInsO 2000, 42).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01

    Kostenfestsetzung und Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den im Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Abgesehen davon, daß ein Feststellungsbeschluß im Kostenfestsetzungsverfahren nicht vorgesehen ist, ist das Bestehen eines Vollstreckungshindernisses nach § 210 InsO anders als in dem vom LAG Stuttgart entschiedenen Fall (ZIP 2001, 657), auf den sich der Beklagte beruft, jedenfalls nicht offensichtlich.
  • OLG Hamm, 15.01.1999 - 23 W 534/98
    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Dieses dient allein der betragsmäßigen Ausfüllung der Kostengrundentscheidung (siehe Senatsbeschluß vom 15.01.1999 - 23 W 534/98 - OLG-Report 2000, 34; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., Anm. 12.1.2.1 zum Stichwort "Kostenfestsetzungsverfahren") und kennt zudem anders als das Erkenntnisverfahren mit seinen ausdifferenzierten Klagemöglichkeiten als Entscheidungsform nur einen vollstreckbaren Leistungsbeschluß.
  • OLG Naumburg, 27.12.2001 - 13 W 430/01

    Insolvenzverfahren; Gesamtvollstreckung; Masseunzulänglichkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Die Rechtsprechung, das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO generell aus Gründen der Prozeßökonomie als Zulässigkeitshindernis bereits im Erkenntnisverfahren zu berücksichtigen, läßt sich nach Auffassung des Senats jedoch nicht auf das Kostenfestsetzungsverfahren übertragen (siehe für das Konkursverfahren bereits Senatsbeschluß vom 6.03.1997 - 23 W 45/97 - OLG München ZIP 2000, 555; ebenso für das Insolvenzverfahren OLG Naumburg Rpfleger 2002, 332).
  • BGH, 18.11.1999 - IX ZA 6/99

    Berufung auf Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Für eine Leistungsklage des Altmassegläubigers im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO fehlt demgemäß im Anschluß an die Anzeige wegen des in § 210 InsO normierten Vollstreckungsverbots das Rechtsschutzbedürfnis, so daß sie als unzulässig abzuweisen ist, falls sie nicht in eine Feststellungsklage umgestellt wird (LAG Düsseldorf ZIP 2000, 2034, bestätigt durch Urteil des BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 - OLG Celle OLG-Report 2001, 61; siehe auch BGH ZInsO 2000, 42).
  • OLG München, 30.11.1999 - 11 W 3090/99
    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Die Rechtsprechung, das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO generell aus Gründen der Prozeßökonomie als Zulässigkeitshindernis bereits im Erkenntnisverfahren zu berücksichtigen, läßt sich nach Auffassung des Senats jedoch nicht auf das Kostenfestsetzungsverfahren übertragen (siehe für das Konkursverfahren bereits Senatsbeschluß vom 6.03.1997 - 23 W 45/97 - OLG München ZIP 2000, 555; ebenso für das Insolvenzverfahren OLG Naumburg Rpfleger 2002, 332).
  • OLG Hamm, 03.08.1992 - 23 W 367/92

    Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen im

  • OLG Hamm, 18.11.1983 - 23 W 123/83
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Dies wird von einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung bejaht (OLG Naumburg OLGR 2002, 527; OLG Koblenz AGS 2002, 262 zur Konkursordnung; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort: "Masseunzulänglichkeit"), zum Teil beschränkt auf den - hier nicht gegebenen - Fall, daß Bestehen und Umfang des Vollstreckungsverbots zwischen den Parteien streitig sind (OLG Hamm ZInsO 2002, 831, 832), von anderen Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums hingegen verneint (OLG München ZIP 2004, 138; 2248; OLG Düsseldorf ZInsO 2003, 713; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657, 658; LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867, 868; OLG Düsseldorf MDR 1991, 357 zur Konkursordnung; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 208 Rn. 65; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 210 Rn. 3; HK-InsO/Landfermann, 3. Aufl. § 210 Rn. 5; Braun/Kießner, InsO 2. Aufl. § 210 Rn. 7; Lappe EWiR 2000, 873).
  • OLG Hamm, 29.07.2003 - 23 W 106/03

    Feststellung der Erstattungspflicht des Kostenschuldners

    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2002 in 23 W 190/02, veröffentlicht in OLGR 2003, 37 f.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 06. März 1997 in 23 W 45/97 zu § 60 KO), lässt sich die Rechtsprechung, das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO generell aus Gründen der Prozessökonomie als Zulassungshindernis bereits im Erkenntnisverfahren zu berücksichtigen, nicht auf das Kostenfestsetzungsverfahren übertragen (vgl. OLG München ZIP 2000, 555; OLG Naumburg Rpfleger 2002, 332; a.A. LAG Stuttgart ZIP 2001, 657 f.).

    Es ist entsprechend seiner Funktion, die Kostengrundentscheidung betragsmäßig auszufüllen und wegen der daraus resultierenden eingeschränkten Prüfungskompetenz der Kostenfestsetzungsorgane nicht dazu ausgelegt, materiell-rechtliche Streitfragen der Parteien zu klären (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2002 a.a.O. mwN).

  • LG Köln, 10.02.2004 - 11 T 11/04

    Verhinderung der Geltendmachung von Aussonderungsrechten bzw. Absonderungsrechten

    Danach könne auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss lediglich den Inhalt haben, dass eine entsprechende Zahlungsverpflichtung festgestellt werde (vgl. OLG Düsseldorf, ZInsO 2003, 713; a.A. OLG Hamm, ZInsO 2002, 831).

    Es kann daher vorliegend dahinstehen, ob bei Massenverbindlichkeiten im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 das Vollstreckungsverbot des § 210 auch im Kostenfestsetzungsverfahren zu beachten ist (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 26.03.2001, ZInsO 2001, 429; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 29.07.2002, ZInsO 2002, 831).

  • LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04

    Kostenfestsetzungsbeschluss gegen Insolvenzverwalter

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geht dagegen teilweise noch davon aus, dass die Anzeige der Masseunzulänglichkeit den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht hindert, sondern dass sie im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend zu machen wäre (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 27.12.2001 - 13 W 430/01 - Rpfl 2002, 332; OLG Hamm Beschluss vom 11.03.2002 - 4 W 111/01 - ZIP 2002, 993, noch zur KO ergangen; OLG Hamm Beschluss vom 29.07.2002 ZInsO 2002, 831; vgl. LG Köln Beschluss vom 10.02.2004 - 11 T 11/04 - ZInsO 04, 456; anderer Auffassung OLG Düsseldorf ZInsO 03, 713; OLG München Beschluss vom 03.04.2003 - 11 W 2839/01 - RVG report 04, 40 LS, LG Kassel Beschluss vom 02.03.2004 - 2 T 18/04 - ZInsO 04, 400).
  • OLG Koblenz, 29.11.2004 - 14 W 796/04

    Kostenfestsetzung gegen den unterlegenen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung des

    Demgemäß hat die von der Klägerin beantragte Kostenfestsetzung zu unterbleiben (OLG Düsseldorf, ZInsO 2003, 713; OLG München ZIP 2004, 138; OLG München ZIP 2004, 2248; LG Kassel ZInsO 2004, 400; LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657; a. A. OLG Hamm ZInsO 2002, 831; OLGR Naumburg 2002, 309; OLGR Naumburg 2002, 527; offen gelassen von LG Köln ZInsO 2004, 456).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03

    Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit: Privilegierung der nach der Anzeige

    Ebenso kann die Frage offen bleiben, ob § 210 InsO im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt nicht gilt, also dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nie entgegensteht (so OLG Hamm OLGR Hamm 2003, 37; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2002, 527) oder aber das Kostenfestsetzungsverfahren mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig macht (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.04.2003 JURIS Nr. KORE 438922003; LAG Düsseldorf NZI 2003, 622) oder aber anstelle eines vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses nur ein die Kostenschuld feststellender Beschluss ergehen darf (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZIP 2001, 657).
  • LAG Sachsen, 05.06.2009 - 4 Ta 51/09

    Unzulässiger Kostenfestsetzungsantrag bei fehlendem Rechtsschutzinteresse für

    Diese zum Klageverfahren ergangene Rechtsprechung ist inzwischen nicht durch zahlreiche Obergerichte (LAG Baden-Württemberg 26.03.2001 - 1 Ta 12/01 - ZIP 2001, 657; LAG Düsseldorf 17.07.2003 - 16 Ta 269/03 - ZinsO 2003, 867; Brandenburgisches OLG 02.02.2006 - 6 W 232/05 - RPfl 2006, 440; OLG Düsseldorf 07.10.2002 - 10 W 91/02 - ZinsO 2003, 713; OLG Düsseldorf 22.11.2005 - I 10 W 125/05 - und 10 W 125/05 - NJW-RR 2006, 1557 [Leitsatz]; OLG Karlsruhe 10.12.2004 - 15 W 25/04 - ZinsO 2005, 994; OLG Koblenz 29.11.2004 - 14 W 796/04 - MDR 2005, 416 ; OLG München 30.04.2003 - 11 W 2839/01 - ZIP 2004, 138; Schleswig-Holsteinisches OLG 25.05.2005 - 9 W 92/05 - OLGR Schleswig 2005, 486; auch Teile des Schrifttums teilen diesen Ansatz, vgl. Braun/Kießner InsO 2. Auflage § 210 Rdnr. 7; MünchKommInso-Hefemehl § 208 Rdnr. 65; Uhlenbruck InsO 12. Auflage § 210 Rdnr. 3; a. A. OLG Naumburg 27.12.2001 - 13 W 430/01 - RPfl 2002, 332; differenzierend OLG Hamm 29.07.2003 - 23 W 190/02 - ZinsO 2002, 831), sondern auch durch den Bundesgerichtshof auf das Kostenfestsetzungsverfahren übertragen worden.
  • LG Trier, 18.01.2005 - 4 T 26/04

    Berufung des Insolvenzverwalters nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit auf das

    Auf die streitige Frage, ob der Beschwerdeführer das Vollstreckungsverbot gemäß § 210 InsO auch schon im Kostenfestsetzungsverfahren hätte geltend machen können, kommt es nicht an (dafür z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.10.2002, ZinsO 2003, 713; OLG München, aaO.; dagegen: OLG Naumburg, Beschluss vom 27.12.2001, Rpfleger 2002, 332 ; OLG Hamm, Beschluss vom 29.7.2002, OLGR Hamm 2003, 37).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7620
OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02 (https://dejure.org/2002,7620)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.10.2002 - 2 U 40/02 (https://dejure.org/2002,7620)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 2 U 40/02 (https://dejure.org/2002,7620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Werbung eines "Laserzentrums" für kosmetische und medizinische Laserbehandlungen

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb; Verteilung von Werbeprospekten an Privathaushalte; Unsachlich anpreisende Werbung; Berufswidrige Werbung eines gewerblichen Unternehmens für sein Angebot von Laserbehandlungen für einen an Dienstleistungen mitwirkenden Arzt; Qualifizierung der ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; HWG § Abs. 1 Nr. 2; ; Muster-BO für Ärzte 2000 § 27

  • rechtsportal.de

    Keine berufswidrige Werbung, wenn ein Arzt an Dienstleistungen mitwirkt, für die ein gewerbliches Unternehmen mit Prospekten wirbt und die in dessen Namen angeboten werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 2003, 37
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.03.2002 - I ZR 283/99

    "Haar-Transplantationen"; Werbung für Heilberufe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02
    Die Beklagte wäre als (mittelbare) Störerin wegen eines derartigen Wettbewerbverstoßes ebenfalls zur Unterlassung verpflichtet, obwohl sie selbst nicht den für Ärzte geltenden Werbebeschränkungen unterliegt (vgl. dazu BGH GRUR 2002, 725, 727 - Haartransplantationen; 2001, 181, 184 - dentalästhetika; 2000, 613, 615 f. Klinik Sanssouci; 1996, 905 - GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen).

    Andernfalls würde man sie in ihrer Selbstdarstellung im Verhältnis zu den großen Mitbewerbern empfindlich einschränken (dazu BVerfG NJW 2000, 2734, 2735; BGH GRUR 2002 725, 727 - Haar-Transplantationen).

    Das Kriterium einer stationären Behandlung stellt kein sachgerechtes Abgrenzungskriterium dar (vgl. BGH GRUR 2002, 725, 727 - Haar-Transplantation; OLG Hamburg MedR 1995, 115 mit Anmerkung Rieger; derselbe MedR 1995, 468, 471).

    Die Tatsache, dass die Werbung auch dem Arzt zugute kommt, weil er gegen eine Vergütung bei der Beklagten beschäftigt ist, macht die Anzeige nicht zu einer berufswidrigen Werbung (vgl. dazu BGH GRUR 2002 725, 727 - Haar-Transplantationen; BVerfG NJW 2000, 2734, 2735).

    Der BGH (GRUR 2002, 725 - Haar-Transplantationen) hält folgenden Text für zulässig:.

  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02
    Andernfalls würde man sie in ihrer Selbstdarstellung im Verhältnis zu den großen Mitbewerbern empfindlich einschränken (dazu BVerfG NJW 2000, 2734, 2735; BGH GRUR 2002 725, 727 - Haar-Transplantationen).

    Die Tatsache, dass die Werbung auch dem Arzt zugute kommt, weil er gegen eine Vergütung bei der Beklagten beschäftigt ist, macht die Anzeige nicht zu einer berufswidrigen Werbung (vgl. dazu BGH GRUR 2002 725, 727 - Haar-Transplantationen; BVerfG NJW 2000, 2734, 2735).

  • BGH, 14.04.1994 - I ZR 12/92

    GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02
    a) Richtig ist zwar, dass ein Arzt bei einem Verstoß gegen das standesrechtliche Werbeverbot gem. § 1 UWG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (vgl. etwa BGH GRUR 1996, 905 - GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen).

    Die Beklagte wäre als (mittelbare) Störerin wegen eines derartigen Wettbewerbverstoßes ebenfalls zur Unterlassung verpflichtet, obwohl sie selbst nicht den für Ärzte geltenden Werbebeschränkungen unterliegt (vgl. dazu BGH GRUR 2002, 725, 727 - Haartransplantationen; 2001, 181, 184 - dentalästhetika; 2000, 613, 615 f. Klinik Sanssouci; 1996, 905 - GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen).

  • BGH, 10.11.1999 - I ZR 121/97

    Klinik Sanssouci; Werbeverbot für Belegärzte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02
    Die Beklagte wäre als (mittelbare) Störerin wegen eines derartigen Wettbewerbverstoßes ebenfalls zur Unterlassung verpflichtet, obwohl sie selbst nicht den für Ärzte geltenden Werbebeschränkungen unterliegt (vgl. dazu BGH GRUR 2002, 725, 727 - Haartransplantationen; 2001, 181, 184 - dentalästhetika; 2000, 613, 615 f. Klinik Sanssouci; 1996, 905 - GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen).

    Mangels eines wettbewerbswidrigen Verhaltens des Arztes kann auch die Beklagte nicht in Anspruch genommen werden (vgl. dazu BGH GRUR 2000, 613, 615 f. - Klinik Sanssouci).

  • BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01

    Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02
    Diese Art der Werbung ist weder ungewöhnlich noch unsachgemäß aufdringlich (vgl. BVerfG NJW 2002, 1331, 1332).
  • BVerfG, 14.02.2000 - 1 BvR 390/95

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch berufsgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02
    Es gibt keinen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Anzeigenwerbung und direkter Einzelwerbung (vgl. auch Rieger MedR 2000, 526; ders. MedR 1999, 513; Bahner, a.a.O., S. 215).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02
    Die Beklagte wäre als (mittelbare) Störerin wegen eines derartigen Wettbewerbverstoßes ebenfalls zur Unterlassung verpflichtet, obwohl sie selbst nicht den für Ärzte geltenden Werbebeschränkungen unterliegt (vgl. dazu BGH GRUR 2002, 725, 727 - Haartransplantationen; 2001, 181, 184 - dentalästhetika; 2000, 613, 615 f. Klinik Sanssouci; 1996, 905 - GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen).
  • LG Münster, 02.08.2021 - 25 O 56/17
    Dieser unterfällt nicht dem HWG; so wie ein Enthaarungsmittel, wenn es nicht um die Beseitigung von Haarwuchs an normalerweise unbehaarten Hautpartien geht; sie ist als kosmetisches Mittel und nicht als Arzneimittel einzustufen (OLG Stuttgart, Urteil vom 17.10.2002, 2 U 40/02; Spickhoff/Fritzsche, 3. Aufl. 2018, HWG § 1 Rn. 26).
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